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   VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766   

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https://dejure.org/2021,36824
VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766 (https://dejure.org/2021,36824)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766 (https://dejure.org/2021,36824)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. August 2021 - AN 9 K 20.02766 (https://dejure.org/2021,36824)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 3 K 17.02090

    Unbestimmtheit eines Vorbescheides - Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Die dem Urteil der 3. Kammer des VG Ansbach (AN 3 K 17.02090) zugrundeliegende Konstellation sei mit dem konkreten Streitgegenstand vollständig vergleichbar.

    1.1 Als Verwaltungsakt muss der Vorbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG. Bei einem Vorbescheid muss der Inhalt der jeweiligen vorgezogenen Zulässigkeitsprüfung vollständig, klar und eindeutig zum Ausdruck kommen (siehe hierzu VG Ansbach, U.v. 8.8.2018 - AN 3 K 17.02090 - juris Rn. 71).

    Insbesondere erweisen sich die potentiellen Einsichtsmöglichkeiten anders als in der dem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 8. August 2018 (Az. AN 3 K 17.02090) zugrundeliegenden Konstellation bei dem hier beantragten Einfamilienhaus bereits durch die maximale Traufhöhe und Dachneigung als begrenzt.

  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Nachbarrechte können in diesem Zusammenhang dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids bzw. der zugehörigen Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang des Vorbescheids nicht festgestellt werden kann und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. zur Bestimmheit des Vorbescheids BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531 - juris; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).

    Damit werden insbesondere die vier planungsrechtlichen Hauptkriterien (Art, Maß, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche) klar erkennbar in die Prüfung einbezogen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Die Frage, ob eine solche überhaupt zulässig wäre (vgl. einerseits BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 und andererseits BayVGH B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 9), muss somit an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

    Für die Frage der Rechtmäßigkeit ist ausreichend, wenn - wie hier - eine Gestaltung des Vorhabens möglich ist, die das Vorhaben als nicht rücksichtslos erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerwG U.v. 3.4.1987 - 4 C 41/84 - juris; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris).

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Dies ergibt sich schon daraus, dass das Gebot der Rücksichtnahme im Begriff des ausdrücklich geprüften Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB enthalten und damit Bestandteil der geprüften planungsrechtlichen Zulässigkeit ist (vgl. hier auch BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14).

    Die Frage, ob eine solche überhaupt zulässig wäre (vgl. einerseits BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 und andererseits BayVGH B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 9), muss somit an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 1 ZB 19.2034

    Befreiung von Baugrenzen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Soweit der Klägervertreter die Verletzung einer rückwärtigen (faktischen) Baugrenze rügt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen eine Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche im Regelfall nicht drittschützend ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.5.2021 -1 ZB 19.2034).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Bauplanungsrecht keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken vermittelt; Einsichtsnahmemöglichkeiten sind grundsätzlich nicht städtebaulich relevant (siehe hierzu BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - juris Rn. 7).
  • VG München, 24.11.2014 - M 8 K 13.5076

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Nachbarrechte können in diesem Zusammenhang dann verletzt sein, wenn infolge der Unbestimmtheit eines Vorbescheids bzw. der zugehörigen Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang des Vorbescheids nicht festgestellt werden kann und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass das genehmigte Vorhaben gegen nachbarschützendes Recht verstößt (vgl. zur Bestimmheit des Vorbescheids BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 1 B 04.3531 - juris; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 8 K 13.5076 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    So weist der BayVGH auch mit Entscheidung vom 12. Februar 2020 (Az. 15 CS 20.45) darauf hin, dass es im bebauten innerörtlichen Bereich zur Normalität gehöre, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in andere Grundstücke und Gebäude genommen werden könne.
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Für die Frage der Rechtmäßigkeit ist ausreichend, wenn - wie hier - eine Gestaltung des Vorhabens möglich ist, die das Vorhaben als nicht rücksichtslos erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerwG U.v. 3.4.1987 - 4 C 41/84 - juris; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
    Das ist der Fall, wenn er in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (st. Rspr. zur Baugenehmigung, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87; BVerwGE 89, 69; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017, m.w.N. - juris).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 9 ZB 17.1283

    Planungsrechtliche Zulässigkeit - hier: Zulassung der Berufung einer Nachbarklage

  • VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21

    Baurecht; Abstandsflächen

    Denn einer solchen käme keine nachbarschützende Wirkung zu (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2021 - 1 ME 137/21 -, juris Rn. 8; VG Ansbach, Urteil vom 11.8.2021 - AN 9 K 20.02766 -, juris Rn. 66; instruktiv auch OVG Saarland, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, juris Rn. 13).
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